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Mobiltelefone und ETA müssen mit 4G oder höher kompatibel sein

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10-OCT-24

Am 7. Oktober 2024 veröffentlichte ANATEL das Gesetz Nr. 14430, das die Zertifizierungsanforderungen für Zugangsterminalstationen (ETA) und Mobiltelefone gemäß Gesetz Nr. 3151/2020 aktualisiert.

 Die durch Gesetz Nr. 14430/2024 eingeführten Änderungen sehen vor, dass ab dem 6. April 2025 nur noch Mobiltelefone und Zugangsterminals, die mindestens mit 4G-Technologie oder höher ausgestattet sind, für die Zertifizierung in Frage kommen. Die neuen Kriterien ermöglichen die Zertifizierung von Geräten mit 2G- und 3G-Technologie, sofern sie auch 4G- oder höhere Funktionen bieten.

 Das Hauptziel dieser neuen Anforderungen besteht darin, sicherzustellen, dass die von der Agentur zugelassenen Geräte mit den neuesten Netzen (4G und 5G) kompatibel bleiben. Diese Maßnahme soll Störungen verhindern, wenn Anbieter 2G- und 3G-Netze auslaufen lassen, und so die Nutzer von Telekommunikationsdiensten und -produkten vor potenziellen Verlusten schützen.

 Das Gesetz Nr. 14430 finden Sie hier.

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