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Das indische Telekommunikationsministerium legt die Bedingungen für die Aktivierung des 5925–6425-MHz-Bandes fest.

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12-MAR-26

Am 6. März 2026 veröffentlichte das indische Telekommunikationsministerium (Department of Telecommunications, DoT) eine Mitteilung, in der die Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften für die Ermöglichung des Betriebs im Frequenzband von 5925–6425 MHz gemäß dem aktualisierten Regulierungsrahmen detailliert aufgeführt sind.
 Die Mitteilung richtet sich an Interessengruppen, die bereits über gültige ETA-Zulassungen für Geräte verfügen, die technisch in der Lage sind, im Frequenzbereich von 5925–6425 MHz zu arbeiten, deren bestehende Zertifizierung jedoch nur das 2,4–2,4835-GHz-Band und/oder das 5-GHz-Band abdeckt.

 Laut der Mitteilung müssen die betroffenen Parteien die erforderlichen regulatorischen Schritte abschließen, um die Genehmigung für das zusätzliche Frequenzband zu erhalten. Die Frist hierfür ist der 5. April 2026.

 Bis zur Ausstellung eines neuen ETA-Zertifikats für das 5925–6425-MHz-Band kann dieses Band weder eingeschaltet noch aktiviert oder in kommerziellen oder operativen Anwendungen genutzt werden.

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Indiens BIS veröffentlicht Umsetzungsrichtlinien für IS/IEC 62368-1:2023

Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat Leitlinien zur Anwendung der Norm IS/IEC 62368-1:2023 auf Produkte der erweiterten Realität, einschließlich AR-, VR- und Mixed-Reality-Geräten, herausgegeben. Zudem wurden Anweisungen für den Übergang zur aktualisierten Norm am 9. März 2026 veröffentlicht.

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Das indische Telekommunikationsministerium legt die Bedingungen für die Aktivierung des 5925–6425-MHz-Bandes fest.

Das indische Telekommunikationsministerium hat die erforderlichen Schritte zur Aktivierung von Geräten im Frequenzband von 5925–6425 MHz für Inhaber gültiger ETA-Genehmigungen dargelegt. Vor der Aktivierung des Frequenzbands ist eine überarbeitete Autorisierung notwendig; der Prozess soll bis zum 5. April 2026 abgeschlossen sein.

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Neuer Regulierungsrahmen für ENACOM

Mit Wirkung zum 1. September 2026 führt die ENACOM-Resolution 57/2026 eine wesentliche Änderung im argentinischen Typgenehmigungsverfahren ein. Die Aktualisierung stellt die zentrale staatliche Prüfung auf ein Zertifizierungsmodell durch Dritte um und vereinfacht so den Marktzugang für IKT-Ausrüstung, während gleichzeitig die regelmäßige Erneuerung von Neuregistrierungen entfällt.

04-MAR-26 Mehr lesen