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Indiens BIS hat die Richtlinien für IS 16270:2023, Änderung Nr. 1, zu Solar-PV-Batteriezellen aktualisiert

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14-AUG-25

Am 11. August 2025 veröffentlichte das Bureau of Indian Standards (BIS) Richtlinien für die Umsetzung der Änderung Nr. 1 zu IS 16270:2023 – der Norm für Sekundärzellen und Batterien für Solarphotovoltaikanwendungen, einschließlich allgemeiner Anforderungen und Prüfmethoden.

 Die Änderung muss bis zum 8. Dezember 2025 vollständig umgesetzt sein.

 Wesentliche Änderungen in Änderungsantrag Nr. 1:
  •  - Der Geltungsbereich wurde erweitert, um alle Arten von Sekundärzellen und Batterien abzudecken, die in netzunabhängigen Photovoltaikanwendungen verwendet werden.
  •  - Entladestrom für Lithiumbatterien mit 0,2 It angegeben (erforderliche Maßnahme für Lizenznehmer mit Lithiumbatterien im Geltungsbereich).
  •  - Die in Tabelle 6 aufgeführten Tests werden als für Zellen anwendbar bestätigt (erforderliche Maßnahmen für Lizenznehmer mit Sekundärzellen im Geltungsbereich).
  •  - Kleinere typografische Korrekturen und Neunummerierung der Abschnitte.

Implementierungsrichtlinien für bestehende Lizenznehmer:
  •  - Die Umsetzung der Änderung ist bis zum 8. Dezember 2025 verpflichtend.
  •  - Reichen Sie vollständige Testberichte von Drittanbietern für alle Leitmodelle im Geltungsbereich ein, die gemäß IS 16270:2023 getestet wurden.
  •  - Eine Verpflichtungserklärung zur Bestätigung der Umsetzung für alle im Geltungsbereich befindlichen Serienmodelle vorlegen.
  •  - Bei Nichteinhaltung nach Ablauf der Frist wird gemäß den geltenden BIS-Richtlinien vorgegangen.

Für neue Bewerber:
  •  - Anträge mit bereits eingereichten Mustern oder vorliegenden Prüfberichten können bis zum Stichtag ohne Änderung bearbeitet werden.
  •  - Anträge, die vor dem 8. Dezember 2025 gestellt werden, können mit oder ohne die Änderung bearbeitet werden, die Antragsteller müssen sich jedoch verpflichten, diese bis zum Stichtag umzusetzen.
  •  - Ab dem 9. Dezember 2025 wird keine Lizenz mehr ohne Einhaltung der Änderungsbestimmungen erteilt.

Bei Änderungen des Lizenzumfangs:
  •  - Es gelten die gleichen Regeln wie für Bewerber.
  •  - Eine Verarbeitung ohne die Änderung ist nur bis zum Umsetzungsdatum der Änderung des Lizenznehmers oder bis zum 8. Dezember 2025 zulässig, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

Datum des Inkrafttretens: Diese Richtlinien treten sofort in Kraft.

Klicken Sie hier für weitere Informationen: https://www.crsbis.in/BIS/app_srv/tdc/gl/docs/Amendment_no_1_Guidelines_Upload.pdf

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