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Das Vereinigte Königreich führt ab dem 1. Januar 2021 die neue UKCA-Konformitätskennzeichnungspflicht ein

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03-SEP-20

Im Rahmen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat das Vereinigte Königreich das UKCA-Zeichen (UK Conformity Assessed) eingeführt. Die UKCA-Kennzeichnung ist eine neue Konformitätskennzeichnungsanforderung, die für Waren verwendet wird, die in Großbritannien (England, Wales und Schottland) auf den Markt gebracht werden. Der Umfang der Geräte, die eine UKCA-Kennzeichnung erfordern, ist eng an die Geräte angeglichen, die eine CE-Kennzeichnung erfordern.

 Die UKCA-Kennzeichnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft, wobei technische Anforderungen, Konformitätsbewertungsverfahren und Standards weitgehend den aktuellen Anforderungen entsprechen.

 Sie müssen die neue UKCA-Kennzeichnung unmittelbar nach dem 1. Januar 2021 verwenden, wenn alle folgenden Punkte zutreffen. Ihr Produkt:

  1.  ist für den Markt in Großbritannien bestimmt
  2.  unterliegt einer Gesetzgebung, die die UKCA-Kennzeichnung vorschreibt
  3.  erfordert eine obligatorische Konformitätsbewertung durch Dritte
  4.  Die Konformitätsbewertung wurde von einer britischen Konformitätsbewertungsstelle durchgeführt und Sie haben Ihre Konformitätsbewertungsdateien nicht vor dem 1. Januar 2021 von Ihrer britischen Stelle an eine in der EU anerkannte Stelle übertragen

 Dies gilt nicht für bestehende Lagerbestände, beispielsweise wenn Ihre Ware vor dem 1. Januar 2021 vollständig hergestellt und für den Markt bereit war.

 In anderen Fällen werden Unternehmen aufgefordert, so schnell wie möglich nach dem 1. Januar 2021 auf die vollständige Umsetzung der neuen britischen Regelung vorbereitet zu sein. Um den Unternehmen jedoch Zeit für die Anpassung zu geben, sind CE-gekennzeichnete Waren im Geltungsbereich dieser Leitlinien (https://www .gov.uk/guidance/placing-manufactured-goods-on-the-market-in-great-britain-from-1-january-2021), die den EU-Anforderungen entsprechen, können bis zum 1. Januar 2022 weiterhin auf dem britischen Markt platziert werden wobei die Anforderungen der EU und des Vereinigten Königreichs gleich bleiben (dies wird am 1. Januar 2021 der Fall sein und es gibt derzeit keine Pläne des Vereinigten Königreichs, davon abzuweichen). Hierzu zählen auch Waren, die von einer in der EU anerkannten benannten Stelle bewertet wurden. Es gibt einige Ausnahmen von diesem Leitfaden für Waren, die unter die Gesetzgebung des „alten Ansatzes“ fallen (z. B. Chemikalien, Medikamente, Fahrzeuge und Luft- und Raumfahrt), für Waren, die unter nationale Vorschriften fallen (nicht harmonisiert) und für bestimmte andere Waren, wie z. B. medizinische Geräte und zivile Sprengstoffe .

 Die UKCA-Kennzeichnung wird auf den Märkten der EU und Nordirlands nicht anerkannt. Produkte, die derzeit für den Verkauf in der EU (und Nordirland) eine CE-Kennzeichnung erfordern, benötigen weiterhin eine CE-Kennzeichnung (plus ggf. die UK(NI)-Kennzeichnung, beispielsweise wenn eine im Vereinigten Königreich benannte Stelle eingesetzt wurde). Jedes Konformitätszeichen eines nordirischen Unternehmens, das die auf dem nordirischen Markt zum Verkauf stehenden Waren validiert, ist für den gesamten britischen Markt gültig.

 Waren können sowohl die CE- als auch die UKCA-Kennzeichnung tragen, sofern sie den britischen und EU-Vorschriften vollständig entsprechen.

 Bevollmächtigte Vertreter und verantwortliche Personen mit Sitz in der EU werden ab dem 1. Januar 2021 in Großbritannien nicht mehr anerkannt. Wenn Sie einen bevollmächtigten Vertreter oder eine verantwortliche Person beauftragen müssen (oder möchten), müssen diese für Produkte im Vereinigten Königreich ansässig sein ab dem 1. Januar 2021 auf dem britischen Markt platziert werden.

 Für Produkte mit dem UKCA-Zeichen muss eine britische Konformitätserklärung erstellt werden. Diese muss vom Hersteller oder Bevollmächtigten unterschrieben sein. Die Einzelheiten einer Konformitätserklärung des Vereinigten Königreichs werden weitgehend an die aktuellen EU-Anforderungen angepasst, wobei gegebenenfalls die nationalen Standards des Vereinigten Königreichs (britische Version bestehender europäischer Standards) aufgeführt werden.

 UKCA-Kennzeichnung 



 Das UKCA-Zeichen muss mindestens 5 mm hoch sein und bei Vergrößerung oder Verkleinerung proportional zum Vektordiagramm sein. Das Zeichen muss ab dem 1. Januar 2023 dauerhaft auf Geräten angebracht werden. In der Zwischenzeit ist es möglich, das Etikett auf den dem Produkt beiliegenden Produktdokumentationen (z. B. Bedienungsanleitung usw.) anzubringen.

 Weitere Details finden Sie unter folgenden Links:


 Bitte kontaktieren Sie uns für eine vollständige Aufschlüsselung Ihrer Anforderungen.

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