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Argentinien

Argentinien veröffentlicht Resolution 237/2024.

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05-DEC-24

Das Sekretariat für Industrie und Handel des Wirtschaftsministeriums der Argentinischen Republik veröffentlichte die Resolution 237/2024, welche den ALLGEMEINEN RAHMEN FÜR DIE KONFORMITÄTSBEWERTUNG genehmigt und die Verpflichtung zur Anwendung der in ihrem Anhang vorgestellten „Konformitätskennzeichnung“ festlegt, die ab dem 31. März 2025 (180 Tage nach Inkrafttreten der Resolution – 2. September 2024) verbindlich wird – bis dahin können Geräte, die bereits mit der aktuellen Kennzeichnung versehen sind, diese weiterhin verwenden. 
Hinsichtlich der Konformitätsbewertungsstellen definiert diese Resolution die notwendigen Akkreditierungen und die Pflichten der Konformitätsbewertungsstellen. 
Die Resolution legt fest, dass die Konformitätsbewertung eine eidesstattliche Konformitätserklärung erfordert, die gewährleistet, dass die auf dem nationalen Markt in Verkehr gebrachten Produkte die in der technischen Vorschrift festgelegten Anforderungen erfüllen und ihre Konformität durch das vorgesehene Konformitätsbewertungsverfahren überprüft wurde, und dass diese dem Produkt oder der Produktfamilie beigefügt sein und jedem, der sie anfordert, zur Verfügung stehen muss. Aus diesem Grund kann der Hersteller oder Importeur eine physische Kopie davon bereitstellen oder eine digitale Kopie verfügbar halten. Diese eidesstattliche Konformitätserklärung muss in spanischer Sprache verfasst sein und die notwendigen Informationen zur Identifizierung des Produkts oder der Produktfamilie, der technischen Norm, falls zutreffend, und des Konformitätsbewertungsverfahrens, dem es unterzogen wurde, enthalten.
Die Resolution legt auch die Kriterien fest, die ein Labor erfüllen muss, falls Laborprüfungen als Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich sind.
Falls eine Produktzertifizierung als Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich ist, legt die Resolution fest, welche Zertifikate als gültig angesehen werden und präzisiert auch, dass jede technische Vorschrift die zugelassenen Zertifizierungsmodalitäten festlegen wird.
Sie regelt auch die Verlängerungen und Übertragungen des Zertifikatsbesitzes und die damit verbundenen Verfahren sowie bestimmte spezifische Verfahren wie die Anerkennung technischer Äquivalenz, die Anpassung an den lokalen Markt und die Zulassung von Waren ohne Nutzungsrecht.
Diese Resolution befasst sich auch mit den Konformitätskontrollprozessen durch die Mechanismen der Dokumentarischen Überprüfung, Technischen Überprüfung und Grenzkontrolle sowie den Spezifikationen zur Konformitätskontrolle.
Anschließend definiert die Resolution den Kanal für technische Konsultationen, in diesem Fall über die „Plataforma de Trámites a Distancia“ (TAD) und schließlich die Verstöße und Bußgelder bei Nichteinhaltung der Bestimmungen der Resolution.

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