Gemäß der Bekanntmachung Nr. 28 von 2026, die am 30. September 2026 in Kraft tritt, müssen im Inland tätige Zertifizierungsstellen strenge Meldefristen im einheitlichen Geschäftsinformationssystem einhalten. Zertifizierungspläne müssen mindestens drei Tage vor der Umsetzung registriert werden, mit strikten Stichtagen für Planänderungen oder -stornierungen. Darüber hinaus müssen Details zu Auditaktivitäten, Personal und betroffenen Einheiten innerhalb eines Tages nach Ergebnisgenerierung hochgeladen werden, während Änderungen des Zertifikatsstatus wie Ausstellung, Aussetzung oder Widerruf sofort protokolliert werden müssen. Die Behörden haben es Zertifizierungsstellen zudem untersagt, sich für die Validierung ausschließlich auf offizielle Regierungsportale zu verlassen, und fordern, dass jede Stelle ein kostenloses Echtzeit-Verifizierungssystem auf ihrer eigenen Plattform bereitstellt.
Ergänzend zu diesen administrativen Regeln haben die Marktaufsichtsbehörden das nationale Abfragesystem für Inspektions- und Prüfberichte modernisiert. Das System integriert Blockchain-Aufzeichnungen und die Generierung eindeutiger Hash-Algorithmen, um Dokumentenmanipulationen zu verhindern. Wenn Prüflaboratorien ihre ursprünglichen elektronischen Berichte über den dedizierten Desktop-Client hochladen, bindet die Plattform einen eindeutigen kryptografischen Hash an die Berichtsnummer und schafft so einen unveränderlichen Audit-Trail. Um die Verantwortlichkeit weiter zu stärken, sind Benutzerkonten strikt an einzelne Institutionen gebunden und erfordern eine obligatorische E-Mail-Verifizierung. Öffentliche Abfragefelder zeigen nun neben Standard-Metadaten auch Details zum Antragsteller, bevollmächtigte Unterzeichner und direkte Kontaktinformationen an.
Diese gemeinsamen Maßnahmen stellen eine signifikante Verschärfung der regulatorischen Durchsetzung dar und bringen die administrative Aufsicht in Einklang mit fortschrittlichen technischen Kontrollen. Hersteller und Zulassungsinhaber müssen sicherstellen, dass ihre Lieferkettenpartner und Prüfeinrichtungen diese aktualisierten Berichtsprotokolle vollständig einhalten, um Marktstörungen oder administrative Sanktionen zu vermeiden.
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