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Cyber Resilience Act: Ein Meilenstein in der digitalen Sicherheit der EU

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21-NOV-24

Der Cyber Resilience Act (CRA) , der mit der Verordnung (EU) 2024/2847 eingeführt wurde, stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit für alle Produkte mit digitalen Elementen in der Europäischen Union dar. Dieses wegweisende Gesetz legt umfassende Sicherheitsanforderungen für Hersteller, Händler und Importeure fest und zielt darauf ab, sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor der zunehmenden Bedrohung durch Cyberangriffe zu schützen.

 Das CRA deckt eine breite Palette digitaler Produkte ab, darunter vernetzte Geräte, Softwareanwendungen und kritische Netzwerktools. Es schreibt die folgenden Anforderungen vor:
  •  Bei der Entwicklung von Produkten muss auf Sicherheit geachtet werden, damit ihr Schutz während ihres gesamten Lebenszyklus gewährleistet ist.
  •  Hersteller müssen Cybersicherheitsrisiken und Zeitpläne für Sicherheitsupdates klar kommunizieren.
  •  Hersteller müssen Schwachstellen zeitnah beheben, Updates bereitstellen und mit den Benutzern kommunizieren, um deren Sicherheit zu gewährleisten.

 Durch die Schaffung eines einheitlichen Regulierungsrahmens in allen EU-Mitgliedsstaaten reduziert das CRA rechtliche Inkonsistenzen, vereinfacht die Einhaltung von Vorschriften für Unternehmen und verbessert gleichzeitig die allgemeine Sicherheit digitaler Ökosysteme.

 Die CRA legt konkrete Zeitpläne fest, um den Herstellern einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen:
  • Inkrafttreten : 20. November 2024 nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
  1. Datum der Anwendung : Die vollständige Umsetzung der CRA-Bestimmungen muss 24 Monate nach Inkrafttreten (20. November 2026) erfolgen.
  2. Übergangsfrist für die CE-Kennzeichnung : Produkte, die sich bereits vor dem Geltungsbeginn auf dem Markt befanden, können bis zum 31. Dezember 2027 weiterhin verkauft werden, sofern sie die Mindeststandards für Cybersicherheit erfüllen.

 Hersteller werden ermutigt, diese Übergangsfrist zu nutzen, um ihre Produkte und Prozesse, einschließlich der erforderlichen Dokumentation und Konformitätsbewertungen, an die neuen Anforderungen anzupassen.

 Der CRA ist ein entscheidender Schritt zum Aufbau einer sicheren und widerstandsfähigen digitalen Zukunft in der EU und ebnet den Weg für sicherere digitale Umgebungen in allen Branchen.


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Die US-amerikanische FCC präzisiert die Einbeziehung modularer Sender in die Liste der abgedeckten Geräte.

Die FCC hat klargestellt, dass Geräte mit modularen Sendern unter die Liste der betroffenen Geräte fallen und nicht mehr zugelassen werden können. Die Behörde wird zudem bereits zugelassene Geräte einschränken, um deren Vermarktung und Einfuhr zu verhindern. Die Regelung tritt am 26. Dezember 2025 in Kraft.

02-DEC-25 Mehr lesen
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