Highlights / Änderungen:
- Die EU wird die Zölle auf alle US-Industriegüter abschaffen und den bevorzugten Marktzugang für bestimmte US-Agrar- und Meeresfrüchteprodukte (einschließlich Schweinefleisch, Milchprodukte, Sojaprodukte, Obst und Saatgut) ausweiten.
- Die USA werden die Zölle auf wichtige EU-Exportgüter (Automobile, Halbleiter, Holz usw.) auf 15 % deckeln und ab dem 1. September 2025 Meistbegünstigungssätze für ausgewählte EU-Waren anwenden.
- Beide Seiten vereinbarten, die Zusammenarbeit in folgenden Bereichen zu intensivieren:
- - Standards und gegenseitige Anerkennung (z. B. in der Automobil- und Maschinenbaubranche)
- - Energiesicherheit und diversifizierte Importe von LNG, Öl und Nuklearenergie
- - Zusammenarbeit zwischen Verteidigungsindustrie und KI-Halbleiterhandel
- - Digitaler Handel, Aufrechterhaltung des WTO-Moratoriums für elektronische Übertragungen
Für EU-Exporteure:
- - Zollsenkungen auf Industrie- und Agrarprodukte, die auf den US-Markt gelangen, könnten die Wettbewerbsfähigkeit ab September 2025 verbessern.
- - Exporteure sollten die Umsetzungszeitpläne überwachen und sich über die aktualisierten Ursprungsregeln im Rahmen des Rahmenabkommens informieren.
Für US-Exporteure:
- Zu den unmittelbaren Vorteilen gehören der Wegfall der Zölle auf die Einfuhr von Industriegütern in die EU und ein erweiterter Zugang für Agrarexporte wie Milchprodukte, Schweinefleisch und Meeresfrüchte.
- - US-Unternehmen sollten die Produktberechtigung überprüfen, sobald der formelle Vertragstext veröffentlicht ist.
Für Unternehmen und Investoren:
- - Der Rahmen fördert gegenseitige Investitionen in den Bereichen Energie, Digitalisierung und Fertigung mit dem Ziel, bis 2028 zusätzliche EU-Investitionen in den USA in Höhe von 600 Milliarden US-Dollar und US-Energieexporte in die EU in Höhe von 750 Milliarden US-Dollar zu erreichen.
- Die Zusammenarbeit wird sich auf kritische Mineralien, Arbeitsstandards und die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette erstrecken.
Gültigkeitsdatum:
- Unterzeichnet: 21. August 2025
- - Umsetzung: Ab dem 1. September 2025, vorbehaltlich der nationalen Ratifizierung in beiden Regionen.
Referenzlink:
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