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Irak erlässt Vorschriften für Kurzstreckenfunkgeräte und Ultrabreitbandtechnologie

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20-OCT-25

Die irakische Kommunikations- und Medienkommission (CMC) hat die „ Verordnung über Funkkommunikationsgeräte mit kurzer Reichweite (SRD) und Geräte mit Ultrabreitbandtechnologie (UWB) “ erlassen, die einen bedeutenden Fortschritt bei der Verwaltung des Funkspektrums des Landes darstellt.

 Die Verordnung, die am 22. September 2025 gemäß Beschluss Nr. 122/Q/2025 in Kraft tritt, legt die Bedingungen für die Herstellung, Einfuhr und Nutzung von SRD- und UWB-Geräten im Irak fest. Sie definiert Frequenzbereiche, Emissionsgrenzwerte und Betriebsbedingungen, um schädliche Störungen anderer Funkdienste zu verhindern.

 Die Verordnung gleicht das Spektrum-Framework des Iraks mit den ETSI- und ITU-Standards ab und deckt Anwendungen ab wie:
  •  Bluetooth (BLE), Wi-Fi (WLAN) und NFC-Kommunikation
  •  - RFID-Systeme und drahtlose Ortungsgeräte
  •  - UWB-Radar- und Sensortechnologien
  •  6-GHz-Band (5945–6425 MHz) für Wi-Fi 6E und Wi-Fi 7.

 Mit der Einführung dieser Bestimmungen möchte das CMC die Frequenznutzung verbessern, Innovationen im Mobilfunkbereich unterstützen und die Einführung neuer Mobilfunktechnologien auf dem irakischen Markt erleichtern.

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