Am 14. Januar 2026 erließ die libanesische Telekommunikationsregulierungsbehörde (TRA) den Beschluss Nr. 3/2026, mit dem Änderungen an der Verordnung zur Typgenehmigung von Geräten gemäß Beschluss Nr. 5/2009 eingeführt wurden. Der Beschluss modernisiert den regulatorischen Rahmen durch die Aktualisierung der Geräteklassifizierungen und technischen Anforderungen im Einklang mit den aktuellen Funk- und Telekommunikationstechnologien.
Die geänderte Verordnung erweitert den Geltungsbereich auf GSM (2G), 4G und 5G sowie auf WLAN, Bluetooth, NFC, IoT und eSIM-fähige Geräte. Gleichzeitig bleiben die Bestimmungen für ältere und spezialisierte Geräte wie schnurlose Telefone, Amateurfunkgeräte, Drohnen, drahtlose Mikrofone und Überwachungskameras bestehen. Anhang 1 wurde überarbeitet und die Geräte in vier Kategorien unterteilt, von einfachen Mobilfunk- und Analoggeräten bis hin zu fortschrittlichen Multitechnologie-Geräten wie Smartphones, VoIP-Systemen und digitalen Telefonanlagen.
Beschluss Nr. 3/2026 verschärft die technischen Anforderungen an Netzinfrastrukturausrüstung und schreibt die Einhaltung der von der TRA herausgegebenen Spezifikationen und Lizenzbedingungen vor. Darüber hinaus wird die Kennzeichnung „TRA Lebanon Type Approved“ für alle zugelassenen Geräte verpflichtend eingeführt und die Verwaltungsgebühren für Typgenehmigungen und RTTE-Verlängerungsanträge aktualisiert.