Ein zentraler Punkt dieser Resolution ist die Änderung der Resolution Nr. 517 (Technische Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Funkelektronikprodukten). Die Übergangsfrist für die Umsetzung wurde von sechs auf achtzehn Monate deutlich verlängert. Diese Verlängerung gibt Herstellern ein wichtiges Zeitfenster, um ihre Lieferketten und F&E-Prozesse an die in Usbekistan geltenden Grenzwerte für gefährliche Stoffe anzupassen, bevor die Verordnung am 17. Februar 2027 in Kraft tritt.
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