Mit Rundschreiben Nr. 003-09-2025 hat die Nationale Telekommunikationskommission die Stilllegung der 3G- und 2G-Mobilfunknetze im Land angeordnet. Alle öffentlichen Telekommunikationsunternehmen, die diese Dienste anbieten, müssen die Vorschriften einhalten und gebietsspezifische, schrittweise Abschaltungen mit landesweiter Abschaltung durchführen. Dies muss bis spätestens 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Zeitleiste der Abschaltung der 3G-Dienste mit Angabe der Servicebereiche:
- Hoch urbanisierte Städte und Gemeinden
- Gemeinden erster, zweiter und dritter Klasse
- Alle verbleibenden 3G-Servicebereiche
NTC wird eine separate Richtlinie zur schrittweisen Abschaffung mobiler Geräte und Ausrüstungen mit 2G- und 3G-Fähigkeit herausgeben
Darüber hinaus werden Anträge auf Typgenehmigung und Typabnahmezertifikate für Geräte mit ausschließlichen oder primären 2G/3G-Funktionen innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten dieses Rundschreibens nicht angenommen .
Zertifizierte, ausschließlich 2G/3G-fähige Geräte werden in der Lizenzierungsdatenbank von NTC für die schrittweise Deaktivierung markiert.
Marktzugangsbeschränkungen: Die Einfuhr und Markteinführung von Geräten, die nur 2G und/oder 3G unterstützen, wird untersagt.
Neuzuweisung der zugewiesenen 3G-Frequenzen
Die Frequenz des 3G-Bands wird zur Unterstützung der 4G-, 5G- und Zukunftstechnologien des PTE für den Einsatz seiner Mobiltechnologie zugewiesen, der den Genehmigungs- und Lizenzierungsregeln und -vorschriften des NTC unterliegt.