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Südafrika schlägt neuen Rahmen für den dynamischen Spektrumzugriff vor

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09-JUN-26

Die unabhängige Kommunikationsbehörde Südafrikas (ICASA) hat einen Verordnungsentwurf zum dynamischen Spektrumzugang (DSA) und zum opportunistischen Spektrummanagement veröffentlicht. Diese Initiative konzentriert sich auf das Innovationsspektrum und zielt darauf ab, ungenutzte Frequenzen sekundär zu vergeben, ohne die Rechte von Inhabern primärer Lizenzen zu beeinträchtigen.
 Der Rahmenentwurf legt Verfahren für den Zugriff elektronischer Kommunikationsgeräte auf das Funkfrequenzspektrum in den Teilbändern 3800–4200 MHz und 5925–6425 MHz fest. Kernstück dieses Vorschlags ist die Anforderung, dass die Geräte mit einem Geolokalisierungsdatenbankmechanismus, dem sogenannten Unified Spectrum Switch (USS), interagieren müssen.

 Hersteller und Interessengruppen sollten die folgenden vorgeschlagenen Anforderungen für Geräte beachten, die für diese Frequenzbänder bestimmt sind:
  •  Einführung von Innovation Spectrum Devices (ISD), die in Master- und Client-Gerätekategorien unterteilt werden.
  •  Obligatorische Typgenehmigung für alle ISDs und Aufnahme in das Gerätegenehmigungsregister (EAR) der Behörde.
  •  Technische Anforderung an die Geräte: Frequenzagilität und die Fähigkeit zur Kommunikation mit dem USS zum Empfang von Betriebsparametern.
  •  Betriebliche Einschränkungen, einschließlich der Möglichkeit, die Übertragung innerhalb von 60 Sekunden nach Erhalt einer Anweisung von der USS zu beenden.
  •  Spezifische Leistungsgrenzen (EIRP), definiert durch das geografische Einsatzgebiet und den Gerätestandort.
  •  Kennzeichnungsvorschriften gemäß der Gerätegenehmigungsverordnung von 2022.

 Die vorgeschlagenen Regelungen könnten sich auf die Forschungs- und Entwicklungszeitpläne sowie die Markteintrittsstrategien von Herstellern auswirken, die den südafrikanischen Markt anvisieren.


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