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Vietnam

Die VNTA aus Vietnam veranstaltet ein Seminar mit der Bitte um Feedback zu QCVN 117:202x /BTTTT für mobile Geräte

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29-JUN-20

Die vietnamesische Telekommunikationsbehörde hat kürzlich ein Seminar abgehalten, um Feedback zum neuen Entwurf der nationalen technischen Verordnung QCVN 117:202x /BTTTT vor der Einreichung und Formalisierung durch MIC einzuholen.

 Zu den Hauptmerkmalen von QCVN 117:202x /BTTTT gehören:

  1.  Konsolidierung der technischen RF-Vorschriften, die derzeit getrennt für 2G, 3G und 4G gelten, in einer technischen Vorschrift für mobile Endgeräte. Die neue Verordnung wird:
  •  Ersetzen Sie QCVN 12:2015/BTTTT für GSM-Mobilendgeräte
  •  Ersetzen Sie QCVN 15:2015/BTTTT für mobile WCDMA-Endgeräte
  •  Ersetzen Sie QCVN 117:2018/BTTTT für mobile 4G-LTE-Endgeräte

 Die neuen Vorschriften basieren auf den technischen Anforderungen der folgenden CE-Normen:
  •  ETSI EN 301 908-1 V11.1.1 (2016-07)
  •  ETSI EN 301 908-2 V6.2.1 (2013-10)
  •  ETSI EN 301 908-13 V11.1.1 (2016-07)
  •  ETSI EN 301 511 V9.0.2 (2003-03)
  •  ETSI TS 151 010-1 V12.2.0 (2014-11)

  1.  Hinzufügen von Bändern für 4G LTE und LTE-Advance, einschließlich der E-UTRA FDD LTE B1-, B3-, B5-, B7- und B8-Bänder und einiger Carrier Aggregation E-UTRA-Bänder.
  2.  QCVN 117:202x/BTTTT wird voraussichtlich im Jahr 2020 veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
  3.  Nach Inkrafttreten der Verordnung importierte (oder im Inland hergestellte) Mobilgeräte müssen in die E-UTRA (4G)-Technologie integriert sein und auf mindestens einem der in der neuen Verordnung festgelegten Bänder arbeiten.
  4.  Mobile Geräte ohne 4G-Technologie, die vor Inkrafttreten der Verordnung importiert (oder im Inland hergestellt) wurden, dürfen bis zum Ablauf des bestehenden Zulassungszertifikats verkauft werden
  5.  Geräte, die die 4G-Technologie unterstützen, müssen außerdem netzwerkfähig sein und einen IMS-Dienst (IP Multimedia Subsystem) bereitstellen, um Sprachanrufe über VoLTE (Voice over Long-Term Evolution) oder VoWifi (Voice over Wi-Fi) umwandeln zu können.

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