Alle Neuigkeiten

europäische Union

Cybersicherheitsanforderungen für Funkgeräte für den EU-Markt

europäische Union Flag

02-NOV-22

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 der Kommission wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Verordnung ergänzt die Anwendung der grundlegenden Anforderungen gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU.

 Artikel 3 (3) der Richtlinie 2014/53/EU legt Cybersicherheitsanforderungen für Funkgeräte fest, die Hersteller, Importeure und Händler erfüllen müssen, um ihre drahtlosen Geräte und Produkte in der EU zu vermarkten. Die drei wesentlichen Anforderungen sind:
  •  - Artikel 3 (3) (d) Netzschutz: Funkgeräte schädigen weder das Netz oder seine Funktion noch missbrauchen sie Netzressourcen und verursachen dadurch eine unzumutbare Verschlechterung des Dienstes.
  •  - Artikel 3 (3) (e) Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre: Funkgeräte verfügen über Sicherheitsvorkehrungen, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre des Benutzers und des Teilnehmers geschützt sind.
  •  - Artikel 3 (3) (f) Schutz vor Betrug: Funkgeräte unterstützen bestimmte Funktionen, die den Schutz vor Betrug gewährleisten.

 Diese grundlegenden Anforderungen gelten für alle folgenden Funkgeräte:
  •  - Mit dem Internet verbundene Funkgeräte: Funkgeräte, die selbst über das Internet kommunizieren können, unabhängig davon, ob sie direkt oder über andere Geräte kommunizieren.
  •  - Funkgeräte, die ausschließlich für die Kinderbetreuung konzipiert oder bestimmt sind
  •  - Spielzeug und Babyphone
  •  - Funkgeräte, die dazu konzipiert oder bestimmt sind, an einem der folgenden Gegenstände getragen, daran befestigt oder daran aufgehängt zu werden:
    •  (i) alle Teile des menschlichen Körpers, einschließlich Kopf, Hals, Rumpf, Arme, Hände, Beine und Füße.
    •  (ii) jegliche Kleidung, einschließlich Kopfbedeckungen, Handschuhen und Schuhen, die von Menschen getragen wird.

 Diese Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft.

 Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Eleos Compliance bietet internationale RF-, EMV-, Sicherheits- und Green-Type-Zulassungsdienste für Funkkommunikationsprodukte an.

Eleos Compliance ist ein nachhaltiges, wertebasiertes Unternehmen, das umfangreiche Erfahrung im Bereich der drahtlosen Homologation mit hervorragendem Projektmanagement verbindet.

Für umfassende Unterstützung bei Ihren globalen Marktzugangsanforderungen oder regulatorischen Informationsanforderungen kontaktieren Sie uns bitte unter enquiries@eleoscompliance.com

Branchen-Updates

Neueste Nachrichten

Bleiben Sie den rasanten Veränderungen der HF- und EMV-Vorschriften weltweit immer einen Schritt voraus.

Alle Neuigkeiten durchsuchen
Abstract background for news article
Australien
Australien flag

Neue Mobilfunkstandards einschließlich verbindlicher AusAlert-Updates

Kürzliche Aktualisierungen der AS/CA S042-Serie führen entscheidende Anforderungen für 4G, 5G und das AusAlert-Notfallwarnsystem für Mobilfunkgeräte ein.

24-AUG-26 Mehr lesen
Abstract background for news article
Sri Lanka
Sri Lanka flag

Neue Breitband-Quality-of-Service-Standardregeln für Sri Lanka

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation in Sri Lanka hat neue verbindliche Regeln zur Servicequalität (QOS) für Mobilfunk- und Festnetz-Breitbandbetreiber eingeführt.

24-AUG-26 Mehr lesen
Abstract background for news article
Pakistan
Pakistan flag

Neue Regulierungen für Telekommunikationsgeräte-Standards 2024 in Pakistan

Die Pakistan Telecommunication Authority hat aktualisierte Vorschriften für Gerätestandards und Konformitätsbewertungen eingeführt, die die bisherigen Rahmenbedingungen von 2021 und 2022 ersetzen.

24-AUG-26 Mehr lesen