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ACMA erweitert den Zugang zu Geräten mit geringer Störung

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08-OCT-25

Die australische Kommunikations- und Medienbehörde (ACMA) hat die neue Funkkommunikationslizenz (Geräte mit geringem Interferenzpotenzial) 2025 herausgegeben, die offiziell am 1. Oktober 2025 in Kraft tritt und die Version von 2015 ersetzt. Dieses Instrument ist von entscheidender Bedeutung, da es den Betrieb einer Vielzahl von Kurzstreckenfunkgeräten – darunter WLAN-Geräte, Radarsysteme und verschiedene Formen von Telemetriegeräten – regelt und deren Nutzung ohne individuelle Lizenz ermöglicht. Dieser Betrieb ist strikt an die Einhaltung der in den Lizenzdokumenten festgelegten spezifischen technischen und betrieblichen Beschränkungen gebunden.

 Die Kernpflichten der Produktlieferanten bleiben unverändert: Geräte müssen vor der Markteinführung auf ihre Konformität geprüft werden. Dieser Prozess erfordert eine gültige Konformitätserklärung des Lieferanten (SDoC) und die ordnungsgemäße Anbringung des Regulatory Compliance Mark (RCM).

 Die Klassenlizenz 2025 führt mehrere bedeutende Änderungen bei der Frequenznutzung ein und unterstützt die Einführung moderner drahtloser Technologien entscheidend:

 Erweiterter WLAN-Zugang: Die Lizenz gewährt Zugriff auf neue Frequenzblöcke, insbesondere die Bereiche 5925–6425 MHz und 5925–6585 MHz. Diese Erweiterung unterstützt die Einführung und den Massenmarktbetrieb der nächsten Generation von Wi-Fi 6E, Wi-Fi 7 und anderen Indoor-Radio-Local-Area-Networks (RLANs).

 Neues 5G FR2-Band: Eine neue Frequenzzuweisung im Band 24,25–25,1 GHz ist jetzt verfügbar. Diese ist für die Datenkommunikation über kurze Distanzen und bestimmte 5G FR2-Anwendungen vorgesehen, insbesondere für Datenkommunikationssender, die in Innenräumen und auf kontrollierten Geländen betrieben werden.

 - Erweiterung der Millimeterwellen-Reichweite: Die Obergrenze für ultraschnelle WLAN- und RLAN-Geräte, die das Millimeterwellenspektrum nutzen, wurde auf 71 GHz erhöht, eine Steigerung gegenüber der bisherigen Grenze von 57–66 GHz. Dies unterstützt die Datenkommunikation und feste Punkt-zu-Punkt-Verbindungen.

 - Formale Aufnahme des Radarbands: Das 76–81-GHz-Band wurde offiziell in die Klassenlizenz aufgenommen und damit für verschiedene Radar- und Sensoranwendungen verwendet.

 Die Einhaltung dieser aktualisierten Parameter ist für alle Gerätehersteller und -lieferanten von größter Bedeutung, um die fortgesetzte lizenzfreie Natur ihrer Geschäftstätigkeit im Rahmen des neuen ACMA-Rahmens sicherzustellen.

 Für weitere Informationen zu neuen Entwicklungen und wie Sie diese in Ihren Typgenehmigungsprojekten nutzen können, zögern Sie bitte nicht, uns unter enquiries@eleoscompliance.com zu kontaktieren.

Eleos Compliance bietet internationale RF-, EMV-, Sicherheits- und Green-Type-Zulassungsdienste für Funkkommunikationsprodukte an.

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