Die „Autorité de Régulation de la Poste et des Communications Électroniques (ARPCE)“ in Algerien hat das Typgenehmigungsverfahren für Endgeräte und Funkanlagen aktualisiert. Die frühere Typgenehmigungsverordnung, die im Oktober 2019 veröffentlicht wurde, behält ihre Gültigkeit, obwohl die neue Verordnung einige Änderungen mit sich bringt:
- Aktivitätscodes für die Herstellung und den Import dieser Geräte sind weiterhin erforderlich, der Wortlaut wurde jedoch geändert, um laufende Änderungen in Bezug auf Importeur-Aktivitätscodes zu ermöglichen. Eleos ist sich bewusst, dass bei einigen Herstellern Probleme aufgetreten sind, da sie aufgrund laufender Probleme mit dem Aktivitätscode keine Anträge einreichen konnten. Diese Probleme sollten jedoch inzwischen behoben sein.
- ARPCE verlangt von Importeuren zugelassener Geräte, dass sie ARPCE innerhalb eines Monats nach dem Inverkehrbringen der Geräte in Algerien die Seriennummern und die IMEI der Geräte mitteilen.
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