Highlights / Änderungen:
- - Neue Richtlinien ab 2025 regeln die Genehmigung für die Einfuhr, Verwendung, Aufbewahrung und den Handel mit Telekommunikations- und Endgeräten in Jordanien.
- - Führt klare Klassifizierungen ein: kabelgebundene, Funk-, Endgeräte- und Infrastrukturausrüstung.
- - Definiert die Typgenehmigung (für die Modellkonformität) und die Einfuhrgenehmigung (für die Importgenehmigung).
- - Nur registrierte Unternehmen oder lizenzierte Vertreter können Genehmigungen beantragen.
- - Gültigkeit der Typgenehmigung: 2 Jahre, verlängerbar 3 Monate vor Ablauf.
- - Vorübergehender Aufenthalt ist für maximal 6 Monate gestattet; eine Verlängerung ist in besonderen Fällen möglich.
- - Fügt klare Bestimmungen für Importe zu Forschung und Entwicklung, für den privaten Gebrauch und für wiederaufbereitete/wiederaufbereitete Geräte hinzu.
- - Erfordert die Einhaltung der ETSI- oder FCC-Standards sowie von ILAC-akkreditierten Prüfberichten.
- - Liste der Ausnahmen erweitert (z. B. Bluetooth-Geräte, Festnetztelefone, Spielzeug mit kurzer Reichweite).
- - Alle bisherigen Typgenehmigungsvorschriften (2005–2007) werden aufgehoben.
Für bestehende Lizenznehmer:
- - Die Typgenehmigungen müssen alle zwei Jahre erneuert werden.
- - Jegliche Änderungen an Modell, Hersteller oder Normen erfordern eine neue Genehmigung.
- - Öffentliche Telekommunikationsbetreiber dürfen Infrastrukturausrüstung nach Genehmigung durch die TRC importieren.
Für neue Bewerber:
- - Es müssen Konformitätsbescheinigungen, Testberichte, IMEI-Registrierung (falls zutreffend) und Fotos vorgelegt werden.
- - Falls Unterlagen fehlen, müssen die Anträge innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung durch die TRC vervollständigt werden.
Gültigkeitsdatum: 16. September 2025
Bitte beachten Sie, dass der offizielle Text in Arabisch veröffentlicht ist. Sie können ihn hier herunterladen: Anweisungen Nr. 2 von 2025 (PDF, Arabisch)
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