„Artikel 31. Anerkennung der Ergebnisse der Konformitätsbewertung
(1) Die Ergebnisse von Konformitätsbewertungsverfahren, die von benannten Stellen in der Europäischen Union für Produkte durchgeführt wurden, die die CE-Kennzeichnung sowie gegebenenfalls weitere in den für das Produkt geltenden technischen Vorschriften festgelegte Kennzeichnungen tragen und in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden, werden anerkannt.
(2) Die Anerkennung nach Absatz (1) bedeutet, dass beim Inverkehrbringen oder bei der Bereitstellung des Produkts auf dem Markt eine Wiederholung der bereits durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahren nicht mehr erforderlich ist.“
Unter Berücksichtigung der oben genannten Änderungen werden die Produkte auf dem Markt der Republik Moldau unter den gleichen Bedingungen bereitgestellt, unter denen sie auf dem Markt der EU-Mitgliedsstaaten ohne zusätzliche Typgenehmigung oder Zertifizierung bereitgestellt werden.
Die Konformitätsbewertung der Funkgeräte, die die CE-Kennzeichnung tragen und deren Konformität gemäß der RED-Richtlinie bewertet wurde, ist unabhängig vom Herkunftsland der Produkte nicht mehr erforderlich.
Der Änderungsentwurf zum Gesetz 235/2011 wurde bereits per Regierungsbeschluss genehmigt und wartet nun auf die Zustimmung des Parlaments der Republik Moldau. Den Link zur Gesetzesänderung finden Sie hier .
Unser Team wird hier weiterhin alle weiteren Updates überwachen und weitere Updates veröffentlichen, sobald diese verfügbar sind.
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